Vollmacht­missbrauch

Verhindern Sie Erbschleicherei

Vor dem Erbfall kann ein Vollmachtsmissbrauch im Einzelfall durch die Einrichtung einer Kontrollbevollmächtigung durch den Vollmachtgeber oder durch die Einsetzung eines Kontrollbetreuers verhindert oder zumindest erschwert werden oder aufgedeckt werden.