Verträge &
Schenkungen

Vererben & fördern Sie bereits zu lebzeiten

Durch lebzeitige Übertragung von Vermögen wird den eigenen Kindern oft eine „Starthilfe“ ins Leben gegeben. Auch zur Reduzierung von Pflichtteilen und zur Reduzierung der erbschaftsteuerlichen Belastung ist die lebzeitige Übertragung ein wichtiger Baustein.

Da die lebzeitige Übertragung oft schon eine teilweise „Vorwegnahme“ des Erbes ist, muss der Vertrag das zukünftige Erbrecht, die eigene Versorgungslage und eventuelle Risiken mitbedenken.