Vermächtnisse & Pflichtteil

Sichere Gestaltung vor dem Erbfall, Durchsetzung und Abwehr nach dem Erbfall

Vermächtnisse und Ansprüche aus dem Pflichtteilsrecht führen nicht zu einem Automatischen Anfall von Vermögen, sie müssen gegen den/die „Schuldner“ geltend gemacht werden.