Die Weitergabe von Vermögen, sei es zu Lebzeiten, sei es von Todes wegen, ist grundsätzlich steuerbar. Eine rechtzeitige und sorgfältige Planung für die Vermögensnachfolge kann die drohende Steuerlast erheblich reduzieren oder sogar komplett vermeiden.
„Bausteine“ dieser Planung ist die wiederholte Nutzung von Freibeträgen, eine kluge Einbeziehung der zur Verfügung stehenden Freibeträge, die Einbeziehung der Familienheimklauseln sowie wertmindernde Recht bei lebzeitigen Übertragungen (wie z.B. Wohnrecht, Nießbrauch).