Patienten­verfügung & Vorsorge­vollmacht

Bestimmen Sie selbst, bevor andere über Sie bestimmen

Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht ermöglicht es, im Fall der „Handlungsunfähigkeit“, sei es auf Grund Alter, Krankheit oder es eines Unfalls in eine oder mehrere Vertrauenspersonen zu haben, die in der Lage sind, aufgaben zu übernehmen bzw. sie abzunehmen.

Die Einsetzung eines gesetzlichen Betreuers wird mit einer Vorsorgevollmacht grds. verhindert.

Eine Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich sehr weit gefasst. Unbedingt muss im Vorfeld besprochen werden,

  • welche Personen zum einen geeignet sind, im Ernstfall die Aufgabe des Bevollmächtigten zu übernehmen
  • ob und wenn ja, wie, mehrere Bevollmächtigte zueinander stehen
  • ob es eine Kontrolle geben soll
  • ob es Einschränkungen der Vollmacht, entweder im Innenverhältnis oder im Außenverhältnis geben soll.

Steht keine geeignete Person zur Verfügung, kann eine Betreuungsverfügung sinnvoll sein, mit der bestimmte Personen für die Betreuung vorgeschlagen oder ausgeschlossen werden sollen. Es kann auch angegeben werden, welche Wünsche/Besonderheiten berücksichtigt werden sollen.

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung beinhaltet Wünsche und Vorgaben für Ärztinnen und Ärzte sowie medizinisches und pflegendes Personal. Die Patientenverfügung hilft, den Willen im Hinblick auf gesundheitliche und die Freiheit betreffende Entscheidungen zu ermitteln und kann sogar verbindlich sein.

Für bevollmächtigte Personen kann die Patientenverfügung eine wichtige Entscheidungshilfe sein.