Lebzeitige Übertragung
- Um Erbstreitigkeiten ganz oder teilweise zu vermeiden,
- um die Vermögensstruktur zu vereinfachen oder Pflichten abzugeben,
- um die Vermögensnachfolge steuerlich zu optimieren und z.B. die Freibeträge der Kinder i.H.v. 400.000 € alle 10 Jahre neu zu nutzen,
- um Pflichtteilsansprüche geschickt zu reduzieren
- und auch in anderen Fällen bietet die lebzeitige Übertragung viel Gestaltungspotenzial.
Letztwillige Verfügungen | Testamente | Erbverträge
Letztwillige Verfügungen müssen, neben der Frage, wer was bekommen soll, i.d.R. eine Lösung für
- die Versorgungsinteressen des Partners/der Partnerin,
- die Interessen nachfolgende(n) Generation(en),
- ggf. unerwünschte „Vermögensabflüsse“,
- einen möglichen Erbstreit
- und ggf. die Berücksichtigung lebzeitiger Übertragungen
beinhalten. Kluge Gestaltungen vermeiden sowohl spätere Schwierigkeiten bei der Nachlassabwicklung als auch langjährige Erbstreitigkeiten. Durch den sinnvollen Einsatz erbrechtlicher Bindung kann späteren, u.U. fragwürdigen Testamenten, die Grundlage entzogen werden.