Nottestament: Erfordernis gleichzeitiger Anwesenheit von drei Zeugen trotz pandemiebedingter Kontaktbeschränkungen

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 6.1.2022 – I-3 Wx 216/21

Sachverhalt:

Ein Erblasser hatte mit dem Testament T1 die Personen P1, P2 und P3 als Erben zu gleichen Teilen eingesetzt. Mit einem später errichteten Testament T2 setzt der Erblasser im Jahr 2021 P3 zur Alleinerbin ein. Das Testament T2 war als Nottestament errichtet, P3 hatte es geschrieben und 3 Zeugen hatten es unterschrieben. Diese 3 Zeugen waren allerdings wegen pandemiebedingter Kontaktbeschränkungen nicht gleichzeitig anwesend gewesen.
Das Nachlassgericht urteilte, dass damit die Voraussetzungen für ein wirksames Nottestament nicht erfüllt waren, und das Beschwerdegericht teilt diese Auffassung. Das Gesetzt verlangt die gleichzeitige Anwesenheit der Zeugen, hiervon kann nicht abgewichen werden.

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