Eröffnung einer Testamentskopie durch das Nachlassgericht

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.8.2022 – 3 Wx 119/22

Sachverhalt:

Die Ehefrau des Erblassers lieferte die Kopie eines Testaments, mit dem der Erblasser Sie zur Alleinerbin eingesetzt hatte, beim Nachlassgericht ab. Sie sagte, dass der Erblasser Ihr die Kopie zur Aufbewahrung gegeben habe, warum sie nicht das Original erhalten hatte, wusste sie nicht.

Das Nachlassgericht verweigerte die Eröffnung dieser Testamentskopie, hiergegen legte die Ehefrau Rechtsmittel ein.

Das OLG Düsseldorf entscheid, dass das Rechtmittel der Ehefrau begründet ist, das Nachlassgericht muss die Testamentskopie eröffnen.

Fazit:

Ob die Kopie eines Testaments zu eröffnen ist, wird von den Gerichten nicht einheitlich beantwortet. In gewissen Fällen ist es sogar möglich, die Erbfolge auf die Kopie eines Testaments zu stützen.

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